Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungsprojekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel.
Förderfähige Digitalisierungsvorhaben oder innovative Vorhaben sind zum Beispiel:
1. Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unternehmen, wie zum Beispiel:
2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen.
Von diesem Kredit profitieren mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Um als Innovatives Unternehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungsbedarf in Investitionen und Betriebsmittel:
Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen bis zu fünf Millionen Euro.
Förderfähig sind zum Beispiel:
Von diesem Kredit profitieren etablierte Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren – finanzieren Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden gewerblichen Gebäuden in Deutschland. Zudem wird der Neubau von KfW-Energieeffizienzhäusern mit niedrigem Energiebedarf und CO2-Ausstoß gefördert.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
1. Energetische Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden zum Standard KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 100, oder KfW-Effizienzhaus Denkmal.
2. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden gewerblichen Nichtwohngebäuden.
Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
3. Neubau gewerblich genutzter Gebäude zum Standard KfW-Effizienzhaus 55, oder KfW-Effizienzhaus 70.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein zusätzlicher Bonus möglich.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:
1. Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmevermeidung und -nutzung
2. Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zum Beispiel mit Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik einschließlich Energiemanagement-Software und Schulung
4. Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energieeinsparkonzepts:
Schonen Sie Ressourcen und verschaffen Sie sich so Kosten- und Wettbewerbsvorteile. Mit dem KfW-Umweltprogramm erhalten Sie eine zinsgünstige Finanzierung Ihrer Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Dabei werden insbesondere Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden.
Förderfähige Maßnahmen zum Umweltschutz sind zum Beispiel: