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Neuregelung der Maklerprovision

Das müssen Immobilienkäufer und -verkäufer wissen

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung
von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser wurde am
23. Juni 2020 beschlossen und trat am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Der Immobilienmakler der Saalesparkasse, Herr Frank Praßler, erklärt
stellvertretend für die für die Saalesparkasse tätigen Makler, was genau
dies bedeutet.


Herr Praßler, was bezweckte der Gesetzgeber mit der neuen Gesetzgebung?

Mit der Regelung sollen die Nebenkosten bei der Anschaffung von Wohneigentum spürbar gesenkt werden. Jungen Menschen und Familien wird damit der Umzug in die eigenen vier Wände und der Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge erleichtert.


Wie genau gelingt das?

Jetzt teilen sich Verkäufer und Käufer die Kosten für den Makler. Dieses sogenannte Bestellerprinzip funktioniert in anderen Ländern bereits schon länger. Kein Makler kann beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses seine professionelle Dienstleistung ohne eine Vergütung vom Verkäufer erbringen. Das gilt immer dann, wenn es um den Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses geht, der Käufer ein Verbraucher ist und der Makler mit beiden Parteien über einen Maklervertrag gebunden ist.


Wie funktionierte das denn vorher?

Die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer war schon vorher in vielen Fällen gelebte Praxis. Aber es gab Markt­teilnehmer, die ihre Aufträge vom Verkäufer immer noch mit dem Argument „für Sie kostenfrei“ generierten. Diese mussten sich umstellen, denn eine Abwälzung der Gesamtprovision auf den Käufer ist nicht mehr zulässig. Möglich ist nur noch, dass man im Rahmen einer einseitigen Beauftragung ausschließlich für den Verkäufer tätig wird, wenn dieser dies wünscht.


Das heißt, Sie als Makler sind nun neutraler Vermittler zwischen den Parteien?

Wir als professioneller Dienstleiser haben uns auch vorher schon als Vertreter der Interessen beider Parteien gesehen. Mit dieser Doppel­tätigkeit wird für einen fairen Interessenausgleich gesorgt. Wir geben jeder Partei ein umfangreiches Leistungs­versprechen und inves­tieren Zeit und unser gesamtes Engagement, um für alle das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.


Wie bewerten Sie das neue Gesetz?

Wir begrüßen, dass damit eine viele Jahre währende Diskussion über den richtigen Weg zur Entlastung der Verbraucher endet. Die neue Regelung ist ein fairer Kompromiss. Die Möglichkeit der Doppelmakler­tätigkeit bleibt bestehen. Damit darf der Makler auch weiterhin für den Verkäufer und Käufer als Vermittler im beiderseitigen Interesse tätig sein. Und die Teilung der Courtage war in den meisten Regionen Deutschlands vorher schon gängige Praxis. Insgesamt stellen die Neuerungen sicher, dass auch in strukturschwachen Regionen mit niedrigpreisigen Objekten die Immobilienvermittlung als wichtige Dienstleistung für Verkäufer und Käufer erhalten bleibt. Die neuen Regeln sind eindeutig, nicht abdingbar und gelten für alle Makler.


Wie sehen Sie vor diesem Hintergrund persönlich die Zukunft für Ihre Branche?

Die Provisionshöhen werden sich unter den neuen Rahmenbedingungen immer mehr angleichen. Damit sind für den Kunden umso mehr Leistung,  Fach- und Marktkenntnisse entscheidend. Er wird gute von schlechten Angeboten zu unterscheiden wissen. Vielleicht müssen sich irgendwann sogar einige Marktteilnehmer verabschieden. 

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