Grußworte
Sehr geehrte Damen und Herren,
die „Halleschen Erbrechtstage“ finden nun zum 11. Mal statt, was bereits zeigt, wie unerschöpflich und komplex die Fragestellungen des Erbrechts sind. Nach über einem Jahr Pandemie ist es ein großes Vergnügen, dass Veranstaltungen wieder im persönlichen Kontakt durchgeführt werden können. Im Vordergrund stehen diesmal echte „Praktikerthemen“, unter anderem der „Schutz des Erbes bei Pflichtteilsberechtigten“, die „rechtssichere Gestaltung des Ausscheidens aus Gesellschafterverträgen“ sowie „Hilfestellungen der Bank im Erbfall“.
Die damit verbundenen Fragen sind vielgestaltig und offenbaren sich häufig erst, wenn die Probleme bereits eingetreten sind. Wie kann ein Erblasser seine einem bestimmten Erben zugedachte Immobilie schützen, ohne die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten zu umgehen? Wie kann man seine Erben durch einen rechtssicheren Ausstieg aus Gesellschafterverträgen vor unliebsamen Beteiligungen in Gesellschaften bewahren? Welche Hilfestellungen kann eine Bank im Erbfall bieten, wenn Erben mit der Abwicklung von Konten in der Trauersituation überfordert sind und vielleicht gar nicht wissen, dass die Banken auf diese Fälle eingestellt sind?
Die Themengestaltung zeigt, dass das Erbrecht sehr „lebendige“ Fragestellungen aufwirft, über die es sich ebenso lebendig zu diskutieren lohnt. Die 11. Halleschen Erbrechtstage sollen dabei behilflich sein und ein Podium für einen erkenntnisreichen Wissens- und Meinungsaustausch bieten.
Rainer Robra
Minister für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Schirmherr
© Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt / Foto: Andreas Landers
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gäste der Halleschen Erbrechtstage,
das Erbrecht ist für manch eine Schlagzeile gut – mitunter auch für eine kuriose. Es gab zum Beispiel jenen Herrn namens Juan Potomachi, der im Jahr 1955 einem Theater in Argentiniens Hauptstadt Buenos Aires 30.000 Pfund vermachte. Einzige Bedingung: Potomachis Totenschädel sollte in allen künftigen Hamlet-Inszenierungen „mitspielen“ dürfen.
So bizarr wird es freilich eher selten bei Testamentseröffnungen. Welch großer Stellenwert dem Erbrecht in Deutschland zukommt, zeigt sich indes nicht zuletzt an der Tatsache, dass es in den Grundrechten unseres Grundgesetzes ausdrücklich garantiert wird. Freilich beschäftigen sich die meisten Menschen eher ungern mit dem Komplex, schwingen dabei doch stets auch die Themen Sterben und Tod mit.
Ganz grundlegende Informationen zu den wichtigen Fragen rund ums Erben und Vererben bringt im Zwei-Jahres-Rhythmus die Kanzlei „3ME Rechtsanwälte Merschky, Menke, Merschky“ nahe. In diesem Jahr findet diese Vortragsreihe bereits zum elften Mal statt – unterstützt wird sie erneut von den bewährten Partnern: der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, der Handwerkskammer Halle (Saale) und der Saalesparkasse. Themen sind in diesem Jahr: „Der ungeliebte Pflichtteil“ und die Frage, wie man sein Erbe „vor gierigen Pflichtteilsberechtigten schützen“ kann, „Wie kann ich mein Ausscheiden als Gesellschafter in meinem Gesellschaftsvertrag rechtssicher gestalten?“ sowie die Frage, welche Hilfeleistungen im Erbfall von der Bank erwartet werden können.
Erneut also reichlich Stoff für Vorträge und Diskussionen. Mein Dank geht an die Organisatorinnen und Organisatoren sowie die Unterstützerinnen und Unterstützer. Die Halleschen Erbrechtstage leisten in diesen Bereichen wichtige Informations- und Aufklärungsarbeit. Allen Besucherinnen und Besuchern wünsche ich gewinnbringende Veranstaltungen.
Egbert Geier
Bürgermeister
Konzerthalle Ulrichskirche, Christian-Wolff-Straße 2, 06108 Halle (Saale)
Der ungeliebte Pflichtteil, wie kann ich mein Erbe und meine Immobilie vor gierigen Pflichtteilsberechtigten schützen?
Mögliche Pflichtteilsansprüche von Kindern, insbesondere solchen, zu denen schon seit langer Zeit kein Kontakt mehr besteht, sind zentraler Bestandteil vieler Nachfolgeplanungen. Im Rahmen des Vortrages wird anschaulich und mit vielen Praxisbeispielen erläutert, wer zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählt und zu welchen wirtschaftlichen Konsequenzen die Geltendmachung des Pflichtteiles in der Praxis führt.
Insbesondere, wenn Immobilien der werthaltigste Bestandteil des Vermögens sind, können dadurch Probleme auftreten, dass diese kein liquides Vermögen darstellen, jedoch der Pflichtteil ein Geldanspruch ist.
Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie solche Probleme gelöst oder zumindest abgemildert werden können.
Rechtsanwalt Arnd Merschky
Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Arnd Merschky wurde 1967 in Bonn geboren. Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt in Halle (Saale) tätig. Er ist Fachanwalt für Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Namenspartner der Kanzlei 3ME Merschky Menke Merschky Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB. Er ist Sektionsleiter Sachsen-Anhalt des Deutschen Forums für Erbrecht e.V., Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein, Mitglied des Fachausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt und Vorsitzender Richter am Anwaltsgericht der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt. Im Bereich des Erbrechts einschließlich des Erbschaftsteuerrechts hält er regelmäßig Vorträge und veröffentlicht Beiträge in Publikumszeitschriften.
Hans-Sachs-Saal, Handwerkskammer Halle (Saale), Gräfestraße 24
Wie kann ich mein Ausscheiden als Gesellschafter in meinem Gesellschaftsvertrag rechtssicher gestalten?
Es gibt viele freiwillige und unfreiwillige Gründe für das Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters. Für den Ausschluss eines Gesellschafters gegen seinen Willen und die Beschränkung der an den Ausscheidenden zu zahlenden Abfindung gelten strenge Anforderungen.
Sofern zwischen den Gesellschaftern keine Einigung erzielt werden kann, erfolgt das Ausscheiden des Gesellschafters entweder als sogenannte Kündigung, die die Initiative des Gesellschafters zum Austritt voraussetzt, oder als sogenannter Ausschluss, bei dem die übrigen Gesellschafter das Ausscheiden des Gesellschafters bewirken.
Gesellschafter sollten sich vor der Erstellung des Entwurfes eines Gesellschaftsvertrages über die geltende Rechtslage und Gestaltungsmöglichkeiten informieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
Dr. Barbara Lilie
Notarin
Notarin Dr. Barbara Lilie wurde in Düsseldorf geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen, wo sie langjährig als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Prof. Dr. Erwin Deutsch tätig war; sie hatte Lehraufträge an der Universität Osnabrück. Nach Abschluss ihrer Promotion, unter anderem an der University of California Los Angeles, war sie zunächst Rechtsanwältin in Göttingen. Seit 1992 ist sie hauptamtliche Notarin in Halle (Saale). Sie ist Lehrbeauftragte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Praxis der Vertragsgestaltung.
Sparkassenfiliale, Rathausstraße 5, Halle (Saale)
Gut, dass bei Ihrer Bank alles geregelt ist.
Welche Hilfen Ihnen Ihre Bank im Erbfall gibt.
Warum ist es wichtig, frühzeitig Regelungen für den Ernstfall zu treffen?
Welche Vorsorgemaßnahmen können gemeinsam mit der Saalesparkasse getroffen werden und was ist im Eintreten des Erbfalles eigentlich alles nötig?
Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen erfahrene Kundenberater der Saalesparkasse. Mit anonymen Praxisbeispielen machen sie zudem anschaulich und verständlich, auf was man im Vorfeld und bei Eintreten des Ernstfalles beachten soll, um die finanziellen Angelegenheiten bestmöglich zu regeln.
Gern stehen sie auch für individuelle Fragen zur Verfügung.
Heike Gottschild
Leiterin der Sparkassenfiliale Steinweg
Roy Jüttner
Privatkundenberater in Frankleben und Roßbach
Beide Refernt*innen verfügen über langjährige Berufserfahrung im Privatkundenbereich. Ihre Qualifizierungen und Kenntnisse über die täglichen Sorgen und Wünsche ihrer Kunden, umfangreiche Erfahrungen im Kundendialog sowie ihr professioneller Umgang qualifizieren sie hervorragend für diesen Themenabend.
Unterstützt durch den anwaltlichen Rat von Herrn Arnd Merschky klärt dieser Veranstaltungsabend über die finanziellen Aspekte und Vorbereitungen zum Thema Erbrecht auf.
Hier finden Sie die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungsreihe Erbrechtstage.